Tonart (1807)

Tonart. Das Verhältnis der untereinander zu einem Tonstücke verbindungsfähigen Töne, welches aus ihrem gemeinschaftlichen Grundtone hervorgeht, oder die bestimmte Größe der Tonstufen, insofern sie bei ihren Verbindungen zu einem Ganzen von einem dazu angenommenen Grundtone abhängt, wird eine Tonart genannt. […] [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 363]