Tabulatur (1840)

  1. Tabulatur, die Kunst-Gesetzgebung der Meistersänger (siehe dort).
  2. Tabulatur, Intavolatura (italienisch), vormals die Stimmenübersicht, Partiturtafel; dann der Inbegriff aller musikalischen Zeichen; daher Musik aufschreiben intabulieren hieß, intavolare. Man bediente sich der italienischen und der deutschen Tabulatur, außer welchen beiden es noch eine Lautentabulatur (siehe dort) gab. Die italienische ist die Darstellung der Töne in Noten und der bezifferte Bass (siehe Signatur). Die Darstellung derselben mittels Buchstaben und anderer Zeichen heißt die deutsche Tabulatur (siehe dort) und ist die noch heutigen Tages übliche; vergleiche Oktave.

[Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 453]