Officium (1882)

Officium (lateinisch) heißt überhaupt Pflicht, Obliegenheit und wird auch in dieser Bedeutung als Terminus für den ganzen Messkultus der katholischen Kirche gebraucht, als stehender Ausdruck für die Gott darzubringende Anbetung: Officium divinum bezeichnet den Gottesdienst, sowohl das Messopfer wie die darzubringenden Gebete. Gewöhnlich versteht man indes unter Officium nur das Breviergebet.

Besondere Gattungen desselben erhalten nähere Bezeichnungen:
Officium defunctorum ist das Gebet für die Verstorbenen, das in der katholischen Kirche zu halten verordnet ist.
Officium dei genitrix heißt das Absingen gewisser Horen zu Ehren der Jungfrau Maria.
Officium diurnum, eine Hora, welche bei Tage gesungen wird: die Prim, Terz, Sext, Non und das Completarium.
Officium nocturnum heißen die zur Nachtzeit zu singenden Hymnen, wie Nocturnes usw.
Officium nocturnum et diurnum, die zur Nachtzeit und am Tage zu entrichtenden Horen.
Officium Vespertinum, siehe Vesper. [Reissmann Handlexikon 1882, 334]