Ober-Spielgrafenamt (1882)
Ober-Spielgrafenamt. Als beim Ausgange des 13. Jahrhunderts die Bürger sich in den Zünften genossenschaftlich zu verbinden begannen, erwachte ein solcher Geist der Gemeinschaft auch in den Spielleuten, den Histrionen und Gauklern, die bisher ein wildes und verachtetes Leben geführt hatten. In Frankreich wurde eine solche Verbindung der Spielleute schon um das Jahr 1330 unter dem Namen der "Confrérie de St. Julien des Menestriers" gestiftet, die Compagnons, Menestriers, Jongleurs usw. umfassend, und dass eine ähnliche Verbindung auch später in England bestand, wurde schon im Artikel "Ménestrels" erwähnt. Bald darauf fügten sich auch in Deutschland die wilden Mimen, Histrionen, Musiker und Gaukler einer ähnlichen Organisation und das Ober-Spielgrafenamt in Wien übernahm die Gerichtsbarkeit über die sämtlichen "fahrenden Leute" in Österreich. [Reissmann Handlexikon 1882, 329]