Non impedias musicam (1840)

Non impedias musicam, Eingangsworte der im Jahr 1562 von einigen Ablegaten auf dem Concilium zu Trient eingereichten Schutzrede zu Gunsten der Figuralmusik, welche in Folge des damals herrschenden Missbrauchs, Messen über weltliche frivole Lieder zu komponieren und durch kontrapunktische Verschlingungen die heiligen Texte ganz unverständlich zu machen, nahe daran war, aus der Kirche verbannt zu werden. Über den Erfolg vergleiche Palestrina. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 328]