Nachschlag (1807)
Nachschlag. Mit diesem Worte bezeichnet man teils den Anhang, welche dem Triller beigefügt wird, siehe Triller. Teils wird damit diejenige Spielmanier bezeichnet, bei welcher an eine melodische Hauptnote eine oder mehr kleine Noten angeschleift werden, deren Dauer der Hauptnote abgezogen wird. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 240]