Musikalität (1929)

Musikalität, so viel wie musikalische Urbegabung, d. h. die Fähigkeit, die einzelnen Elemente der Musik, ihre rhythmischen, melodischen und harmonischen Verhältnisse leicht und rasch aufzufassen und den Sinn eines Tonwerks als eines Ganzen zusammenzufassen und zu reproduzieren. Zur Musikalität gehört also, dass der rezeptive Apparat nicht bloß vollkommen in Ordnung ist, sondern mit besonderer Leichtigkeit "anspricht", und noch mehr eine besondere Aktivität des Hörens. Vgl. Joh, v. Kries, Wer ist musikalisch? (1926); Siegfr, Nadel, Zum Begriff der Musikalität (ZfMW. XI, 1928/29); auch K. Schurzmann, Wie erkenne ich die musikalische Begabung meines Kindes? (1922). Vgl. Billroth, Pädagogik. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 1235f]