Mehrstimmig (1865)

Mehrstimmig.

  1. Im Allgemeinen und im Gegensatz zu Einstimmig, ein aus mehreren Stimmen bestehendes Tonstück.
  2. Gleichgeltend mit polyphon im Gegensatz zu homophon, ein Tonstück, welches auf mehrere, 2, 3, 6, 8 etc., kontinuierliche Haupt- oder obligate Stimmen angelegt ist. Siehe Hauptstimmen, Polyphonie, Homophonie. Indem man aber gewohnt ist, den vierstimmigen Satz als grundleglich [sic] anzusehen, pflegt man das Wort mehrstimmig auch wohl
  3. im Besonderen, gleichbedeutend mit vielstimmig (nämlich im Sinne von mehr als vierstimmig) zu gebrauchen, unter einem mehrstimmigen Satze einen mehr als vierstimmigen zu verstehen. Siehe Vielstimmig.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 534]