Krustische Instrumente (1865)

Krustische Instrumente (krusis, pulsatio, Schlag). Eigentlich ganz allgemein solche Instrumente, deren klangerregende Körper durch einen Schlag in Oszillation gesetzt werden, wie z. B. die Glocke mittels des Klöppelschlages, die Pantalon- und Pianofortesaiten mittels des Hammers, die Saiten am Clavichord mittels der Tangente etc.

Unter Krustischen Klaviaturinstrumenten versteht man daher nur solche, an denen vermittelst Niederdruckes der Tasten ein Schlag oder Stoß gegen die Saiten geführt wird, gleichviel ob dieses durch einen abfallenden Hammer, wie beim Pianoforte, oder mittels eines feststehenden Metallstäbchens (Tangente), wie beim Klavier, geschieht. Ebenso ist das Pantalon ein krustisches Saiteninstrument. Hingegen gehören weder der Bogenflügel noch die Orgel zu den krustischen Klaviaturinstrumenten; denn an beiden sind die Vibrationen der Klangkörper nicht Folge eines Schlages, sondern bei jenem werden die Saiten durch Bogenstrich intoniert, die Taste nähert nur die Saite dem Bogen, oder umgekehrt, den Bogen der Saite; bei dieser werden Luftsäulen durch Anblasen in Schwingungen gesetzt, die Taste öffnet nur das Kanzellenventil, um dem Winde Zutritt zu den Pfeifen zu gestatten. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 501f]