Hausmusik (1929)
Hausmusik, Musik, die zur privaten Aufführung im häuslichen Raume und engen Kreise bestimmt ist, im Gegensatz zu der für die große Öffentlichkeit bestimmten Musik: ein Begriff, den erst das 19. Jahrhundert geschaffen hat, da zum mindesten vor der Mitte des 18. Jahrhunderts außer in Paris und London öffentliche Konzerte nicht existierten und außer der kirchlichen und profanen (staatlichen, städtischen) Gebrauchsmusik alle Musikübung Hausmusik war. Auch wo, wie in den italienischen Akademien, den deutschen Collegia musica, den englischen Consorts, ein größeres vokales oder instrumentales Aufgebot herrschte, wurden die Grenzen der Hausmusik kaum überschritten, galt der Grundsatz: aktive Musikübung. Erst mit dem Aufkommen des öffentlichen Konzertwesens, der Steigerung der Mittel entstand auch der Begriff des passiven Musikgenusses.
Das 19. Jahrhundert hat zeitweilig die Verflachung der Hausmusik zur Salonmusik gebracht; in den Bestrebungen nach einer Erneuerung aktiven und gesellschaftlichen Musiziergeistes liegt auch die Hoffnung auf eine neue Blüte der Hausmusik. Vgl. K. F. Becker, Die Hausmusik in Deutschland (1840); A. Reißmann , Die Hausmusik (1884); J. Hullah, Music in the House (1877); L. Kestenberg, Musikerziehung und Musikpflege (1921); ferner die Zeitschriften der "Jugendbewegung", Musikantengilde, Finkensteiner Blätter und Musik im Haus. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 720]