Harmonie, Harmoniemusik (1882)

Harmonie = Eintracht, Übereinstimmung. In diesem weitesten Sinne genommen bezeichnet das Wort das befriedigende Verhältnis der einzelnen Teile untereinander; im Besonderen das der einzelnen Töne zueinander und findet selbstverständlich auch auf die Tonfolge Anwendung. In diesem Sinne gebrauchten den Begriff die Griechen, die damit die Verhältnisse der Intervalle zueinander bezeichneten.

Bei der Ausbildung der Mehrstimmigkeit übertrug man den Begriff Harmonie dann auf diese und bezeichnete damit nicht nur den Akkord (Dreiklangsharmonie und Septimenharmonie), sondern auch die Folge von Akkorden als Harmoniefolgen und spricht von interessanten Harmonien usw.

Die Harmoniemusik ist ein aus lauter Blasinstrumenten zusammengesetztes Musikchor. [Reissmann Handlexikon 1882, 190]