Grundaccorde, Grundstammaccorde (1879)
Grundaccorde [Grundakkorde], Grundstammaccorde [Grundstammakkorde] sind diejenigen wesentlichen Dreiklänge, welche einen Fundamentalton zu ihrem Grundton, also ihren Sitz auf der ersten, vierten und fünften Stufe [der Tonleiter] haben (siehe Akkord). [Riewe Handwörterbuch 1879, 113]