Fallen (1840)
Fallen hat dreierlei Bedeutung:
- die unmittelbare Ausweichung durch die Dreiklangsharmonie auf der ersten Stufe der neuen Tonart (siehe [folgendes] Beispiel);
- auch Abfallen im Gesange von einer an Höhe und Stärke abnehmenden Stimme;
- stufenweise herabgehen, z. B. die fallende (abwärts gehende) Tonleiter.