Fallen (1840)

Fallen hat dreierlei Bedeutung:

  1. die unmittelbare Ausweichung durch die Dreiklangsharmonie auf der ersten Stufe der neuen Tonart (siehe [folgendes] Beispiel);

    Fallen (Gathy 1840)

  2. auch Abfallen im Gesange von einer an Höhe und Stärke abnehmenden Stimme;
  3. stufenweise herabgehen, z. B. die fallende (abwärts gehende) Tonleiter.

[Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 119]