Bindebogen (1865)

Bindebogen, ein Bogen, der in der Notierung

  1. über zwei auf derselben Stufe unmittelbar nacheinander folgende Noten gesetzt wird, um anzuzeigen, dass die zweite dieser beiden Noten nicht von neuem angeschlagen, sondern mit der ersten ununterbrochen fortklingend zusammengezogen werden soll. Er wird mit dieser Geltung angewendet entweder, wenn die zweite Note von der ersten durch einen Taktstrich getrennt ist (Notenbeispiel 1), oder wenn sie von der ersten Note so an Wert verschieden ist, dass sie durch einen dieser ersten Note beigefügten Punkt oder durch eine anderweitige Vergrößerung derselben sich nicht ausdrücken lässt und daher besonders geschrieben werden muss (Beispiel 2).
  2. Wird ein solcher Bogen über Noten auf verschiedenen Stufen gezogen (Beispiel 3), so zeigt er an, dass diese Noten legato vorgetragen, d. h. zusammengeschleift, mit einem Bogenstriche [bei Streichinstrumenten], in einem Atemzuge [beim Gesang] etc. ausgeführt werden sollen. In diesem Falle pflegt man den Bogen ebensowohl Schleifbogen als Bindebogen zu nennen.

Bindebogen (Dommer 1865)

Bindebögen - Haltebogen und Schleifbogen


Über die gleichzeitige Anwendung von Schleifbogen und Punkten auf dieselbe Notenreihe siehe Abstoßen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, ]