Arrangiren (1882)

Arrangiren [heutige Schreibweise: Arrangieren] ein Tonstück für die Ausführung anderer Organe, als für welche es ursprünglich gesetzt ist, einrichten. So werden ursprünglich für Gesang geschriebene Werke für Orchester arrangiert, und umgekehrt auch Orchesterwerke für Gesang; Ouvertüren und Sinfonien, welche für Orchester geschrieben sind, werden für das Pianoforte zu zwei und vier Händen arrangiert usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 25]