Ad libitum, ad lubitum (1833)
Ad libitum (abgekürzt: ad. lib.), auch ad lubitum, nach Belieben, nach Gutdünken, ohne sich an den Takt zu binden, nach Willkür.
Ad libitum steht, wenn es dem Spieler überlassen bleibt, einen oder mehrere Takte langsamer oder geschwinder vorzutragen. Die Italiener drückten es durch senza tempo aus. Wenn sich aber der Spieler wieder an den Takt binden soll, steht gewöhnlich a tempo oder tempo primo.
Auch auf Titelblättern wird oft, wenn ein Instrument, z. B. eine Violine, Flöte etc., zu einem Tonstück gesetzt, aber entbehrlich ist, durch ad libitum angedeutet, dass das Instrument nicht notwendig dazu gehört und nach Gefallen, ohne Nachteil des Ganzen, wegfallen kann. [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 12]