Accidentia notularum (1833)

Accidentia notularum, ein Ausdruck in der älteren Tonkunst, der anzeigte, dass entweder eine zwischen 2 Noten von größerem Wert stehende, weniger geltende Note der vorhergehenden oder nachfolgenden an Wert gleich gemacht werden oder dass eine an Wert größere Note den dritten Teil ihrer Geltung verlieren sollte (in der geraden Taktart nie vorkommend). [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 9]