Abschnitt (1865)

Abschnitt. Ältere Tonlehrer gebrauchen diesen Ausdruck ganz allgemein für Ruhepunkte der Melodie, wenn von keinem bestimmten Umfange der durch sie begrenzten Teile die Rede ist. Unsere heutige Formlehre [um 1865] aber versteht darunter ein bestimmtes Glied der Periode, nämlich den in der achttaktigen Periode aus zwei Takten bestehenden und durch einen leichteren oder deutlicheren Einschnitt kenntlich gemachten Teil des Satzes. In der einfachen achttaktigen Periode sind vier Abschnitte enthalten, nämlich zwei Sätze, deren jeder aus zwei Abschnitten besteht. Alles Nähere unter Periodenbau. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 5]