A suo arbitrio (1865)
A suo arbitrio, Vortragsbezeichnung, nach seinem (des Ausführenden) Urteile oder Gefallen, gleichbedeutend mit ad libitum. Vortrag und Tempo einer so bezeichneten Stelle oder eines Tonstücks werden der Einsicht des Ausführenden überlassen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 69]