A due (1882)

A due = zu zweien, wird namentlich angewendet, wenn bei Streichinstrumenten Doppelnoten nicht von einem Instrument als Doppelgriffe, sondern getrennt von zwei Spielern ausgeführt werden, oder wenn ein erstes und zweites Instrument sich zum Vortrag einer einstimmigen Melodie vereinigen sollen. [Reissmann Handlexikon 1882, 1]