Fußton (1802)

Fußton. In dem Artikel Fuß ist schon bemerkt worden, dass man die Länge der Pfeife des großen C einer offenen Flötenstimme der Orgel als Maßstab annehme, um die Höhe und Tiefe zu bezeichnen, in welcher die gewöhnlichen Oktaven unseres Tonsystems ausgeübt werden. In Rücksicht auf diese Bezeichnung der Größe der Töne ist das Kunstwort Fußton mit Fuß völlig gleichbedeutend; in Beziehung auf die Beschaffenheit der Größe des Pfeifwerks hingegen sind, genau genommen, beide Wörter von verschiedener Bedeutung. Der Ausdruck 8 Fuß, z. B. Prinzipal 8 Fuß, zeigt an, dass die Pfeife des großen C diese bestimmte Länge wirklich erhalte; 8 Fußton hingegen bezeichnet bloß, dass die Pfeife C (z. B. die C-Pfeife einer gedeckten Stimme oder eines Schnarrwerks) zwar den nämlichen Ton habe, wie eine Pfeife der Prinzipalstimme von 8 Fuß Länge, dass aber das Corpus der Pfeife diese Größe nicht enthalte, sondern dass die Tiefe des Tones durch ein gewisses Kunstmittel hervorgebracht worden sei. Auf diesen Unterschied sollte eigentlich bei der Bezeichnung der Stimmen auf den Registerknöpfen mehr Rücksicht genommen werden, weil die Stärke eines Registers, dem man oft verschiedene Namen gibt, dadurch einigermaßen bezeichnet werden kann. So ist z. B. der Ausdruck: Gedackt 8 Fuß sehr unbestimmt, weil dadurch nicht angezeigt wird, ob die C-Pfeife wirklich 8 Fuß enthalte und durch die Deckung den 16-füßigen Ton bekomme, oder ob sie, wie es gewöhnlich der Fall ist, vierfüßig sei, und nur erst durch die Deckung in Ansehung des Tones achtfüßig werde. Daher ist im ersten Falle der Ausdruck 16 Fußton, im letzten Falle aber 8 Fußton weit bestimmter. Auf eine ähnliche Art verhält es sich auch bei vielen anderen Orgelstimmen, bei welchen die Bedeutung des Ausdruckes Fuß in Rücksicht auf die Größe und also auch auf die Stärke des Pfeifwerks weniger fasslich ist, wie bei den gewöhnlichen Gedackten. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 623f]