Zweyvierteltakt [Zweivierteltakt] (1802)

Zweyvierteltakt [Zweivierteltakt]. Diejenige einfache gerade Taktart, in welcher jeder Hauptteil des Taktes, nämlich sowohl der gute [betonte] als schlimme [unbetonte] Taktteil, aus einer Viertelnote besteht - oder die aus zwei Viertelnoten zusammengesetzte Taktart, die mit 2/4 bezeichnet wird, als

Zweivierteltakt

[Koch Musikalisches Lexikon 1802, 1774]