Zweichörig (1802)

Zweichörig bezeichnet teils ein Tonstück, welches aus vereinigten Chören oder aus einer solchen Komposition gesteht, in welcher die Hauptstimmen doppelt vorhanden sind, die sich bald wechselweis, bald zusammen vereint, hören lassen. Teils wird durch dieses Wort auch angezeigt, dass bei einem Saiteninstrument zur Hervorbringung eines jeden einzelnen Tones zwei Saiten vorhanden sind, wie z. B. bei dem Claviere. [Koch 1802, 1770]