Volksthümliche Lieder (1882)
Volksthümliche Lieder [heutige Schreibweise: Volkstümliche Lieder] sind solche, die nicht direkt aus dem Volke hervorgegangen sind, sondern in dasselbe verpflanzt wurden. Es sind Kunstlieder, die vermöge ihres allgemein gültigen volkstümlichen Inhalts dort freudig aufgenommen werden und erhalten bleiben. Sie werden von Dichtern und Musikern geschaffen und gelangen dann durch Kirche und Schule, durch Konzert und Theater u. dgl. ins Volk, wo sie sich oft lange Zeit erhalten. [Reissmann Handlexikon 1882, 607]