Volkslied (1882)

Volkslied heißt entweder ein Lied, das im Volk entstanden ist (d. h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das "volksmäßig", d. h. schlicht und leichtfasslich in Melodie und Harmonie, komponiert ist. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 982]