Valor notarum (1882)
Valor notarum - die Geltung der Noten; in der Mensuraltheorie des Mittelalters diejenige Notengattung, welche bei der Ausführung eines Tonstücks als Maß angenommen wurde, um damit den Zeitwert der übrigen und somit die Bewegung des Ganzen zu bestimmen (siehe Mensuralmusik). [Reissmann Handlexikon 1882, 584]