Tongrenzen (1840)

Tongrenzen; die Grenzen des reinen Tones erstrecken sich bis so weit in die Höhe oder Tiefe, als ein gesundes Ohr vermögend ist, Töne aufzufassen und zu bestimmen. Nach Chladni gehören zur Bildung des tiefsten Tons 30-32 Schwingungen in einer Sekunde, wogegen über 16.384 Schwingungen hinaus kein eigentlicher Ton mehr gehört werde - was für alle irgend vernehmbaren Töne einen Umfang von 9 Oktaven gäbe. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 469]