Spielgraf (1882)

Spielgraf war ein Ehrentitel für denjenigen, "welcher über alle Musikanten und Spielleute in Städten und auf dem Lande gesetzt ist, ihre Streitigkeiten schlichtet und sich ihrer bei vorkommenden
Fällen annimmt. Dafür ist ein jeder gehalten, ihm jährlich etwas Gewisses zu entrichten, und so oft er dieses unterlässt, macht er sich dadurch sogleich der Fürsorge des Spielgrafen verlustig". [Reissmann Handlexikon 1882, 509]