Quintenparallelen (1882)

Quintenfolgen, Quintenparallelen [heutzutage üblicher: Quintparallelen] heißen die im Vokalsatz verbotenen Fortschreitungen zweier Stimmen in Quinten. Das Verbot der Quintenfolgen hat genau denselben Grund, wie das der Oktavfolgen: nicht weil sie schlecht klingen, sind sie verboten, sondern weil sie die Selbständigkeit der Stimmen aufheben.

Die [Dur-]Tonleiter besteht bekanntlich aus zwei ganz gleich konstruierten Tetrachorden. Das zweite ist die ganz getreue Wiederholung des ersten, deshalb gibt die Begleitung des zweiten durch das erste (in Quinten) keine selbständige zweite Stimme:
Quintparallelen (Reissmann 1882)

Und aus diesem Grunde sind Quintenfolgen überall zu vermeiden, wo, wie beim Vokalsatz, immer selbständige Stimmen wirken sollen. [Reissmann Handlexikon 1882, 410]