Nomos (1865)

Nomos, Nomi; gewisse Gesänge der Griechen, welche schon in uralter Zeit teils zum Lobe der Gottheiten gesungen wurden, teils die den ersten bürgerlichen Einrichtungen geltenden Gesetze enthielten, die noch vor Erfindung der Schrift auf solche Weise unter dem Volke verbreitet wurden. Wie groß der Anteil gewesen, den die Musik an diesen Gesängen gehabt, lässt sich nicht bestimmen. Jedenfalls war er sehr gering. Doch schreibt sich die Benennung Nomos (Gesetz) wahrscheinlich von obiger Bestimmung dieser Gesänge her und verblieb ihnen auch, nachdem ihr Inhalt längst ein anderer war und sie auf andere Gegenstände angewendet wurden. Darnach bekam das Wort Nomos auch verschiedene spezielle Bedeutungen. Man verstand unter Nomen für Zither, Flöte etc. solche Stücke, die nur auf diesen Instrumenten allein vorzutragen waren, eine Übertragung auf andere aber ohne Einbuße an ihrer Wirkung nicht zuließen. Ferner gewisse Sätze, denen, nach Art unserer Fuge etwa, ein bestimmtes Thema zu Grunde lag, und worin keine anderen als von diesem abgeleitete Gedanken enthalten sein durften. Demnach wäre die nomische Satzart, ähnlich unserem strengen Stil, der freien Schreibart entgegengesetzt gewesen. Pollux gibt folgende acht Teile eines Nomos nach der Einteilung Terpanders: Vorspiel; Thema; Versetzung desselben; Rückkehr in den Hauptton; Umkehrung der Sätze; Verwickelung der Sätze; Schluss; Nachspiel. (Vergl. Marpurg, Einleitung in die Geschichte und Lehrsätze… 1759, S. 19, 65, 67). [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 604]