Mandurchen (1865)

Mandurchen, Mandürichen, Pandurina, auch Mandoër. Eine ganz kleine Lautengattung, "so vnter einem Mantel füglich, vnd in Franckreich sehr gebräuchlich sein soll". Die gewöhnliche Art ist mit vier in g d1 g1 d2 gestimmten (eine andere auch mit fünf) Saiten oder Chören bezogen, «doruff etliche dermassen exerciret seyn, dass sie die Couranten, Volten, Fugen und Fantasien, mit einem Fedderkiehl, gleich vff den Citthern gebraucht wird, oder mit einem eintzigem Finger so geschwind, gerade vnnd rein machen können, als wenn drei oder vier Finger darzu gebraucht würden. Wiewol etliche zweer oder mehr Finger, nach dem sie exerciret seyn, gebrauchen" (Prätorius, Synt. II 53). [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 524]