Kunstwerk (1840)
Kunstwerk wird jedes Erzeugnis genannt, das die Darstellung des Schönen und Mitteilung an den verwandten Geist zum Zwecke, mithin einen selbstständigen Wert und Gehalt hat. Grundbedingung eines jeden wahren Kunstwerkes ist: dass es ein organisches Ganzes bilde; dass es aus unbedingter innerer Freiheit und Selbsttätigkeit des schaffenden Genius hervorgegangen und in voller Klarheit zur Anschauung gebracht; dass es das möglichst treue Abbild des in der Seele des schaffenden Künstlers lebenden Ideals des Schönen sei und sich in ihm neben angeborener Schöpferkraft des Geistes auch Musterhaftigkeit im Darstellen und vollkommene Herrschaft über die dazu dienenden Mittel beurkunde; sich also Idee und Form wechselseitig durchdringen. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 266]