Concert (1882)

Concert [heutige Schreibweise: Konzert] (italienisch: concerto, vom lateinischen concertare = wetteifern) heißt jedes umfangreiche Tonstück, in welchem einem oder mehreren Ausführenden Gelegenheit geboten wird, einen ungewöhnlichen Grad von technischer Fertigkeit und künstlerischer Bildung zu zeigen.

Das Konzert hat jetzt [um 1880] in der Regel Sonatenform, meist ohne Scherzo. Andrerseits bezeichnet man mit Konzert auch die öffentlichen Musikaufführungen und man unterscheidet kirchliche, in welchen nur religiöse, und weltliche, in welchen auch profane Musik aufgerührt wird; Vokalkonzerte, in welchen nur Vokalmusik, und Instrumentalkonzerte, in denen nur Instrumentalmusik zur Ausführung kommt. Ferner unterscheidet man Oratorienkonzerte, Sinfoniekonzerte, Virtuosenkonzerte, Dilettantenkonzerte usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 89]