Kameradschaft (1840)

Kameradschaft. Unter diesem Namen errichteten die deutschen sogenannten gelernten Trompeter eine Innung zur Aufbewahrung ihrer Geheimnisse des Zungenschlages bei Traktament der Trompete, welche im Jahre 1623 von Kaiser Ferdinand II. privilegiert wurde.

Den Vorschriften dieser Zunft zufolge, musste jeder Lehrling gegen Erlegung von hundert Talern einige Jahre bei einem von der Kameradschaft lernen. Er wurde ordentlich aufgedungen, nach verflossener Lehrzeit und abgelegter Probe seiner Geschicklichkeit losgesprochen und vermittelst eines Backenstreiches als Kamerad wehrhaft gemacht, was ihm zugleich die Verpflichtung auferlegte, sein Instrument bloß mit Kunstverwandten, nie aber mit ungelernten Trompetern auszuüben.

Da bei den Trompetenchören die Pauken den Bass machen, so wurden auch die Heerpauker aufgenommen und als Zunftgenossen betrachtet. Diejenige Kameradschaft, welche durch die Geheimnisse des glatten Zungenschlages die Völker nach Willkür zu leiten und zu lenken weiß, nennt man Diplomatie. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 246]