Füllstimmen (1882)

Füllstimmen sind solche zu einem mehrstimmigen Tonstück gehörige Stimmen, welche nicht die Selbstständigkeit von Hauptstimmen gewinnen, sondern hauptsächlich nur die Harmonie zu füllen, herbeigezogen werden. So fügt man einem zwei- oder dreistimmigen Kanon zuweilen einen nicht an der Nachahmung teilnehmenden Bass und wohl auch noch eine und mehr, ebenfalls nur die Harmonik ergänzende Stimme bei, die nur Füllstimmen sind. Häufiger noch kommen sie im Orchester zur Anwendung. Hier werden einzelne Instrumente zeitweise nicht eigentlich mit ihrem Ton-, sondern hauptsächlich mit ihrem Klangvermögen herbeigezogen, sie sollen sich nicht selbstständig an der Darstellung, sondern nur an der charakteristischen Färbung des Tonstücks beteiligen. In diesem Sinne werden die Blasinstrumente für die Streichinstrumente und umgekehrt auch die Streichinstrumente für die Blasinstrumente zu Füllstimmen. [Reissmann Handlexikon 1882, 149]