Doppelpunkt (1882)
Doppelpunkt bei der Note verlängert die Geltung um die Hälfte und deren Hälfte, zum Beispiel:
Die ältere Notenschrift kannte den Doppelpunkt nicht, sondern gebrauchte den einfachen Punkt auch im Sinn des Doppelpunkts, zum Beispiel:
[Riemann Musik-Lexikon 1882, 215]