Doktor der Musik, Doctor musices (1807)

Doktor der Musik, lat. Doctor musices. Die akademischen Würden in der Musik findet man nur auf zwei Universitäten, nämlich auf der zu Oxford und zu Cambridge in England, eingeführt. Es werden daselbst nur zwei Grade dieser Würden erteilt, nämlich die Würde des Baccalaureus, als der niedere, und die Würde des Doktors, als der höhere Grad. Licentiaten und Magister hat man niemals kreiert.

Nach Anton von Woods Historia et antiquitat. univ. Oxoniens. sind zu Oxford die akademischen Würden in der Musik zugleich mit den akademischen Würden der vier Hauptfakultäten bald nach den Zeiten des Königs Heinrich II. eingeführt worden.

Derjenige, welcher nach den Statuten der Universität zu Oxford die musikalische Doktorwürde erlangen will, muss eigentlich schon vorher als Baccalaureus graduiert worden sein. Zur Erlangung dieses niederen Grades wird nach diesen Statuten erfordert, dass man sieben Jahre die theoretische und praktische Musik studiert und von anerkannten Kennern eigenhändig geschriebene Zeugnisse seiner Fähigkeiten aufzuweisen habe. Nächst diesem muss man ein fünfstimmiges Singstück mit Instrumentalbegleitung komponieren, solches an einem Tage, an welchem keine öffentliche Musik bei der Akademie gebräuchlich ist, selbst aufführen, und die Aufführung desselben drei Tage vorher durch ein Programm ankündigen. Will der zum Baccalaureus kreierte Tonkünstler auch die Doktorwürde erlangen, so muss er das Studium der Musik noch fünf Jahre fortsetzen und nach Verlauf derselben abermals hinlängliche Zeugnisse von seinen gemachten Fortschritten aufweisen können, bevor er zum Doktor kreiert werden kann.

Heutzutage nimmt man es mit der Befolgung dieser in den Statuten vorgeschriebenen Gesetze nicht mehr so genau, sondern man erteilt die Doktorwürde auch ohne die vorher erlangte Würde des Baccalaureus. Und es scheint, als sei überhaupt die Erteilung der Würde des Baccalaureus seit geraumer Zeit gänzlich außer Gebrauch gekommen.

Unser Josef Haydn und der verstorbene Musikdirektor Fried. Hartman Graf zu Augsburg sind unter den Deutschen diejenigen, die zu Oxford zu Doktoren der Musik kreiert worden sind. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 114f]