Doctor der Musik, Doctor musices (1840)

Doctor der Musik [sic], Doctor musices, der höhere Grad der akademischen Würde. In Cambridge und Oxford (in letzterer Stadt schon im Jahre 886 bei Stiftung der Universität) waren Professoren der Musik bestellt, die auch akademische Würden erteilten, jedoch nur nach schweren Prüfungen. Der Kandidat musste sich sieben Jahre in der Theorie und Praxis geübt und viele Proben der Geschicklichkeit abgelegt haben, ehe er Baccalaureus und dann, nach fünfjähriger Ausübung der Kunst und abermaligen Zeugnissen seiner erlangten Geschicklichkeit, Doctor werden konnte, um wieder selbst Musikunterricht geben zu dürfen. Als einer der ältesten (wo nicht gar der erste) ist John Hamboys bekannt, der im Jahre 1470 die Doctorwürde erlangte. Früher wurde diese nur von den beiden englischen Universitäten erteilt (auch fremden Künstlern, z. B. Haydn und Romberg); nachmals auch von deutschen Universitäten, z. B. erhielt Spontini das Doctordiplom von Halle, desgleichen Friedr. Schneider 1829 von Halle und 1830 von Leipzig etc. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 99]