Applicatur (1882)
Applicatur [heutige Schreibweise: Applikatur] = Fingersatz, die Art der Verwendung der Finger beim Instrumentalspiel. Von der zweckmäßigen Weise dieser Verwendung hauptsächlich hängt die Leistungsfähigkeit des Spielers und des Instruments ab. Sie bedarf daher des sorgfältigsten Studiums. Erst durch die allmählich immer zweckmäßiger gewordene Applikatur ist es möglich geworden, die Streichinstrumente wie namentlich auch die Tasteninstrumente in immer erweiterterem Umfange zu verwenden. [Reissmann Handlexikon 1882, 22]