Ambrosianischer Gesang (1802)

Ambrosianischer Gesang. Heutzutage versteht man darunter das von dem Mailändischen Bischof Ambrosius in dem vierten Jahrhunderte verfertigte Te Deum laudamus. Von den Zeiten des Ambrosius bis zu der Reform der Musik, die der Papst Gregorius Magnus im sechsten Jahrhunderte veranlasste, wurde unter dem Ambrosianischen Gesange der Choralgesang in den ersten vier authentischen Tonarten der Griechen verstanden, den Ambrosius in der abendländischen Kirche eingeführt haben soll. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 140]