Abblasen (1833)

Abblasen, ein uralter, deutscher Brauch, zufolge dessen jeder Stadtmusikus verbunden ist, zu bestimmten Stunden vom Turme oder vom Rathause herab mit seinen Gesellen (auf Blasinstrumenten) einige Musikstücke, gewöhnlich Choralmusik, vorzutragen. Ursprünglich musste der Türmer allein, morgens, mittags und abends zur öffentlichen Andacht einen Choral abblasen. [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 1f]